Zivilrecht

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Forderungsbeitreibung/Beratung/Vertragserarbeitung

Mit ein Schwerpunkt unserer Kanzlei ist die Forderungsdurchsetzung vor Gericht – Erwirken eines erfolgreichen Urteils - und die sich daran anschließende Forderungsbeitreibung gegen den Schuldner, z.B. Forderungen aus einer nicht bezahlten Handwerkerrechnung, einem Kaufvertrag, einem Bauvertrag, einem Darlehensvertrag oder der professionellen Abwehr von Forderungen jeglicher Art.

Weitere Schwerpunkte sind u.a. beispielhaft:

  • Baurecht inkl. Vertragsprüfung und Baubetreuung
  • Betreuung mittelständischer und kleinere Unternehmen
  • Verkehrsrecht
  • Schadenersatz
  • Bankenrecht für Verbraucher
  • Erarbeitung von Verträgen jeglicher Art
  • Versicherungsfragen
  • Erbrecht
  • Mietsachen
  • Dienstverträge /Arbeitsrechtssachen
  • Pachtverträge
  • Landpachtrecht
  • Maklerrecht
  • Grundstückssachen
  • Prüfung Kaufverträge
  • Nachbarschaftsrecht
  • Recht des Autokaufs/Leasing
  • und weitere Themen...

Unsere Arbeit bezieht sich somit auf eine umfangreiche außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bis hin zum Bundesverfassungsgericht im Einzelfall.

Zudem ist Rechtsanwalt Joachim Metzner als Schlichter/Schiedsrichter/Mediator im Deutschen Anwaltsverein (SOBau-Schlichter– und Schiedsordnung für Baustreitigkeiten) zugelassen und befugt, eigenständige Verfahren mit abschließender Beschlußfassung nach § 1056 ZPO, einem Schiedsspruch oder einem Vergleich zwischen den Parteien durchzuführen (die Ausbildung erfolgte im Bereich des Baurechts).

Es handelt sich um ein schiedsrichterliches Verfahren  als Schiedsgericht oder sog. Dreier-Schiedsgericht, inbegriffen auch ein mögliches Beweisverfahren und eine Beweisaufnahme.

Gerade während der Bauphase können Streitigkeiten schneller und kostengünstiger abschließend außergerichtlich zwischen und natürlich mit den Parteien geklärt werden.